Mitglied werden

Voraussetzungen:

(gemäß Satzung der Westfälischen Kaufmannsgilde e. V.  §3)

1. Wenn drei Mitglieder es befürworten, können in die Westfälische Kaufmannsgilde e.V. aufgenommen werden: Einzelkaufleute, Mitinhaber einer handelsgerichtlich eingetragenen Firma, Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer von juristischen Personen und diejenigen Einzelpersonen, die eine gleichwertige Tätigkeit ausüben.

2. Der Aufnahmeantrag ist an den Vorstand zu richten. Über die Aufnahme entscheiden der Vorstand und der Beirat durch Beschluss der anwesenden Vorstands- und Beiratsmitglieder mit Drei-Viertel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Enthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. Ein ablehnender Bescheid wird dem Antragsteller ohne Angabe von Gründen mitgeteilt; gegen diesen gibt es keine Beschwerde.

Kontakt

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Ralf Bollenberg

Westfälische Kaufmannsgilde e. V.
c/o IHK zu Dortmund
Märkische Str. 120
44141 Dortmund

oder

per E-mail an: r.bollenberg@dortmund.ihk.de