Mit Gustav Wiskott fing alles an

Das Prüfungswesen bei der IHK zu Dortmund hat eine lange Tradition. In den Jahren nach dem Ers­ten Weltkrieg wuchs die Er­kenntnis, dass zur Stärkung der Wirtschaft der Ausbildung junger Menschen eine erhöh­te Beachtung geschenkt wer­den müsse. Es war vor allem Kaufmann Gustav Wiskott, der Gründer der Westfälischen Kaufmannsgilde, der die Initi­ative ergriff, um „Leitsätze zur Ertüchtigung des jungen kauf­männischen Nachwuchses“ zu verfassen. In dem Papier aus dem Jahr 1926 heißt es: „Der Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft ist nur durch Qua­litätsarbeit möglich. Wie die Industrie diese Erkenntnis be­reits in die Tat umgesetzt hat, muss auch der Handel den jun­gen kaufmännischen Nach­wuchs zu brauchbaren Mitar­beitern heranbilden.“

 

Wiskott trat mit der Bit­te an die Handelskammer her­an, seine Bestrebungen zu un­terstützen. Dabei stieß er auf ein äußerst positives Echo ver­bunden mit der Empfehlung, dass die Kaufmannsgilde die geeignete Instanz für die Kauf­mannsgehilfenprüfungen sei. Noch im Jahr 1926 stellte die Gilde genauere Richtlinien für die Auswahl und die Lehr­abschlussprüfung kaufmän­nischer Lehrlinge zusammen. In den Grundsätzen war ent­halten, Prüfungsausschüsse in verschiedenen Städten wie Bo­chum oder Dortmund einzu­richten. Sie sollten besetzt sein mit einem Vorsitzenden, der der Kaufmannsgilde angehör­te, einem Arbeitgeber und ei­nem Arbeitnehmer, einem Ver­treter der Berufsschule und der zuständigen Industrie- und Handelskammer.

 

In den Prüfungen sollte sich vor allem zeigen, ob der jeweilige Prüfling die „prakti­sche Brauchbarkeit“ mitbringt. Damals wie heute gehört(e) zur Prüfung ein schriftlicher und einen mündlicher Teil. Schon nach kurzer Zeit erwie­sen sich die Prüfungen als vol­ler Erfolg. Sie schienen auf die Jugendlichen aber auch die Be­triebe sehr anspornend zu wir­ken. Zudem ließen sich Mängel in der Ausbildung feststellen und daraus Schlussfolgerun­gen für eine Verbesserung zie­hen. Kritikern des Prüfungswe­sens wurde zudem der Wind aus den Segeln genommen, und Bedenkenträger hatte es zuhauf gegeben. Die IHK über­nahm schließlich 1934 das Prüfungswesen. Eine verbind­lich gesetzliche Regelung schuf 1969 das Berufsausbildungs­gesetz, wodurch die IHKs auch für das Verzeichnis der Berufs­ausbildungsverhältnisse zu­ständig sind.

 
 

Quelle: Seite 10  -> Ruhr_Wirtschaft_September_2014